AGB.
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Agentur GRAY & Partner und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Korrekturen
Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturschleifen im Angebot enthalten.
Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den im Vertrag definierten Zweck.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Agentur GRAY & Partner (Inh. Stefan Engel)
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen GRAY & Partner, Inh. Stefan Engel (nachfolgend „Agentur“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“).
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.1 Grundlage der Zusammenarbeit ist das jeweilige Angebot der Agentur.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot.
2.3 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung und werden gesondert vergütet.
2.4 Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte einzusetzen.
2.5 Die Erstellung von konzeptionellen oder gestalterischen Leistungen im Vorfeld einer Hauptbeauftragung (z. B. Präsentationen oder Pitches) erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, ausdrücklichen Beauftragung.
2.6 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind solche Vorleistungen kostenpflichtig.
2.7 Sämtliche im Rahmen von Präsentationen erbrachten Leistungen, Ideen und Konzepte verbleiben im Eigentum der Agentur und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder genutzt, bearbeitet noch weitergegeben werden.
3.1 Die Vergütung erfolgt auf Basis des im Angebot vereinbarten Preismodells (z. B. Stundensatz oder Pauschale).
3.2 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand.
3.3 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Bei einer zu erwartenden Überschreitung von mehr als 20 % wird der Kunde informiert.
3.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
3.5 Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Agentur.
4.1 Der Kunde stellt alle erforderlichen Inhalte, Daten und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
4.2 Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung aller bereitgestellten Inhalte berechtigt ist.
4.3 Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
5.1 Alle Leistungen der Agentur unterliegen dem Urheberrecht.
5.2 Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den im Vertrag definierten Zweck.
5.3 Eine weitergehende Nutzung (z. B. Bearbeitung, Weitergabe, Mehrfachverwertung) bedarf der gesonderten Vereinbarung.
5.4 Die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte erfolgt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
6.1 Ein Anspruch auf Herausgabe von offenen Dateien, Quelldaten oder Arbeitsdateien besteht nicht.
6.2 Die Herausgabe kann gesondert vereinbart und vergütet werden.
6.3 Die Übergabe solcher Daten begründet keine zusätzlichen Nutzungsrechte.
7.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturschleifen im Angebot enthalten.
7.2 Änderungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.
7.3 Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde sie freigibt oder nicht innerhalb von 7 Tagen nach Vorlage widerspricht.
8.1 Die Agentur gewährleistet die Funktionsfähigkeit zum Zeitpunkt der Abnahme.
8.2 Für nachträgliche Änderungen durch Dritte oder externe Systeme (z. B. CMS, Plugins, Browser) übernimmt die Agentur keine Haftung.
8.3 Wartung und Support erfolgen nur bei gesonderter Beauftragung.
9.1 Die Beauftragung von Dritten erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
9.2 Die Agentur haftet nicht für Leistungen externer Dienstleister.
Die Agentur ist berechtigt, erbrachte Leistungen unter Nennung des Kunden zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen.
12.1 Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
12.2 Für sonstige Schäden haftet die Agentur:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
- bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
12.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
12.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
13.1 Eine rechtliche Prüfung der Leistungen (z. B. Marken-, Wettbewerbsrecht) erfolgt nur bei ausdrücklicher Beauftragung.
13.2 Ohne gesonderte Beauftragung übernimmt die Agentur keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit.
Der Kunde verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit und für 12 Monate danach keine Mitarbeiter oder freien Mitarbeiter der Agentur abzuwerben, sofern diese unmittelbar am Projekt beteiligt waren.
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, sofern der Kunde Kaufmann ist.
15.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.